Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zur Person:
Mein Jura-Studium absolvierte ich in Bonn und Tübingen, die Referendarzeit in Berlin.
Seit 1982 bin ich als Rechtsanwältin tätig, zunächst mehrere Jahre in Berlin, danach in Koblenz und Montabaur in größeren Kanzleien.
Seit Juli 1998 habe ich mich in Lahnstein selbstständig gemacht.
Im September 1994 wurde mir die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen, die mit der Verpflichtung zur ständigen Fort- und Weiterbildung auf diesem Gebiet verbunden ist.
Neben dem Arbeitsrecht hat meine Kanzlei in Lahnstein weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafrecht / Verkehrsstrafrecht und Familienrecht.
Angaben nach § 6 Nr. 5 TDG Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Die Berufsbezeichnungen "Rechtsanwältin" und "Fachanwältin" sind in Deutschland verliehen worden.
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) und
FAO (Fachanwaltsordnung) sind online über die Bundesrechtsanwaltskammer einsehbar: www.brak.de.

