Abmahnung

Sammelabmahnung

Bei einer Abmahnung sollte zunächst überprüft werden, ob es sich um eine Sammelabmahnung handelt, wo verschiedene Vorwürfe aufgelistet werden; hier ist die Chance für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen groß, dass zumindest ein Vorwurf nicht haltbar ist mit der Folge der Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung. Es kann hier eine Gegendarstellung erfolgen, die dann zur Personalakte genommen wird. Die Gültigkeit einer Abmahnung beträgt nach überwiegender Rechtsauffassung ca. 2 Jahre.

Hinweisfunktion

In der Abmahnung muss das beanstandete arbeitsrechtliche Fehlverhalten genau beschrieben werden mit Zeitangabe etc, damit die Hinweisfunktion erfüllt. Der Vorwurf eines pauschalen Fehlverhalten, etwa Sie machen zuviele Pausen, sind nicht wirksam und auch Abmahnungen, in denen arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, die nicht zutreffen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die in der Abmahnung enthaltenen, angeblichen, arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen auch nachweisen können durch Zeugen etc.

Warnfunktion

Außerdem muss in der Abmahnung im Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht werden.

Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung

Abmahnungen werden häufig erteilt, um eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu können. In der Regel hat eine Kündigung erst nach mehreren Abmahnungen eine Erfolgsaussicht.

Allerdings ist es nicht anzuraten, in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis gerichtlich gegen eine Abmahnung vorzugehen, um nicht noch „Öl ins Feuer zu gießen". Es ist vollkommen ausreichend, dem Arbeitgeber eine Gegendarstellung zu überreichen, die zur Personalakte zu nehmen ist.

Falls später eine Kündigung ausgesprochen wird und der Arbeitgeber sich auch auf eine oder mehrere Abmahnungen beruft, kann dann im Kündigungsschutzprozess auch die Entfernung der Abmahnungen verlangt werden und hier die ausführliche Begründung erfolgen, weshalb die Abmahnungen unwirksam sind und damit auch die Kündigung.

Wenn Sie Fragen haben zu einer oder mehrerer Abmahnungen, vereinbaren Sie gerne mit mir ein Beratungsgespräch.

Mandantenmeinungen

Um Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt eine bessere Orientierung zu geben und zugleich meine eigene Leistung immer wieder kritisch zu hinterfragen und zu verbessern, lade ich meine Mandanten regelmäßig dazu ein, ihre Meinung zur bisherigen Zusammenarbeit abzugeben.

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