Kosten

Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit stellt für uns die offene Ansprache der entstehenden Kosten eine Selbstverständlichkeit und kein Tabuthema dar.

Jede anwaltliche Tätigkeit unterliegt gesetzlichen Gebührenregelungen (RVG). Auf dieser transparenten Basis erfahren Sie von mir schon frühzeitig, ob sich ein eventueller Rechtsstreit für Sie im Hinblick auf die entstehenden Kosten lohnt. Anträge zur Gewährung von Prozesskostenhilfe werden für Sie bei Bedarf gestellt. Die Höhe der Gebühren hängt hierbei davon ab, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat (Streitwert). Soweit zunächst lediglich eine erste Einschätzung der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt erfolgen soll, bietet sich die Möglichkeit, eine sog. Erstberatung durchzuführen. Hierdurch fallen Kosten in Höhe von maximal 190,00 € (zzgl. Mwst.) an. Diese Kosten werden bei einer Fortführung der Angelegenheit angerechnet.

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Ich freue mich auf ein persönliches Telefonat oder eine schriftliche Nachricht per Mail.