Kompetenz
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich besondere theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen und auch die Bearbeitung einer hohen Anzahl von Fällen; seit mehr als 20 Jahren bin ich von der Rechtsanwaltskammer Koblenz autorisiert, diesen Titel zu führen verbunden mit der Verpflichtung, regelmäßig an arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Mein Engagement und meine jahrzehntelange Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht seit mehr als 20 Jahren gilt der Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und auch leitenden Angestellten.
Im sog. kollektiven Arbeitsrecht konnte ich zusätzliche Erfahrungen sammeln durch Unterrichtung von Betriebsräten.
Für Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin hat Ihr Arbeitsverhältnis existentielle Bedeutung, so dass Sie sich auch deshalb in allen Angelegenheiten, die Inhalt und Bestand Ihres Arbeitsvertrages betreffen, wie Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag etc. fachkundigen Rat von einem Arbeitsrechtsexperten einholen sollten.
Da im Arbeitsrecht oft sehr kurze Fristen laufen z. B. tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und die Ausschlussfrist von 3 Wochen beim Erhalt einer Kündigung für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage, ist meine Kanzlei so organisiert, dass auch kurzfristig, soweit erforderlich noch an dem gleichen Tag ein Besprechungstermin zur Verfügung gestellt werden kann und auch Klage eingereicht wird, falls das notwendig sein sollte wegen Fristablaufs.
Bei Arbeitsgerichtsverfahren und auch beim Aushandeln von Aufhebungsverträgen in der außergerichtlichen Vertretung erreiche ich in der Regel optimale Ergebnisse. Hier muss insbesondere auf die Vermeidung einer Sperre bei der Agentur für Arbeit geachtet werden sowie darauf, dass Arbeitszeugnisse mit guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erteilt werden, gegebenenfalls auch, dass dem Arbeitgeber ein Zeugnisentwurf zur Verfügung gestellt wird, wovon dieser nur aus wichtigem Grund abweichen kann. Bei längeren Kündigungsfristen ist es auch wichtig, eine Freistellung unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge. Bei fristlosen Kündigungen bzw. auch ordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen ist fast regelmäßig zu erreichen, dass der Arbeitgeber von verhaltensbedingten Gründen in einem Arbeitsgerichtsprozess Abstand nimmt.
Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?
Ich freue mich auf ein persönliches Telefonat oder eine schriftliche Nachricht per Mail.
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