Aufhebungsvertrag

Keine Unterschrift unter Druck

Sehr wichtig ist, nicht unter Druck vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag voreilig zu unterschreiben. Das kann sozialrechtlich sehr negative Folgen haben; z. B. eine Sperre der Agentur für Arbeit, da ein „wichtiger" Grund erforderlich ist, um ein Arbeitsverhältnis aufzugeben; das sind z. B. gesundheitliche Probleme, die ärztlicherseits bestätigt werden müssen, also Aufgabe der Arbeitstelle auf ärztlichen Rat.Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Täuschung, Drohung oder Irrtums ist nur in seltenen Fällen Erfolg versprechend, da diese Voraussetzungen in der Regel nicht bewiesen werden können etwa durch Berufung auf Zeugen.

Sperre bei der Agentur für Arbeit vermeiden

Sehr wichtig ist es auch, bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages, darauf zu achten, dass die vorgesehene ordentliche Kündigungsfrist beim Beendigungszeitpunkt eingehalten ist, da ansonsten der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.

Überprüfung bei vorformulierten Aufhebungsverträgen sehr wichtig

Es kommt maßgeblich auf die entsprechenden Formulierungen im Aufhebungsvertrag an, damit keine Sperre von der Agentur für Arbeit erteilt wird, falls der Arbeitnehmer im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos sein sollte. Wichtig ist es auch, im Aufhebungsvertrag sämtliche, bestehenden Ansprüche zu regeln, weil der Arbeitgeber in der Regel eine Ausgleichsklausel wünscht, d. h. dass mit der Erfüllung des Aufhebungsvertrages sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Deshalb sollte auch die Formulierung eines Zwischenzeugnisses bzw. Endzeugnisses festgehalten werden mit der entsprechend guten Benotung des Leistungs- und Führungsverhaltens. Damit wird ein weiterer unnötiger Rechtsstreit vermieten.

Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung bei Verhandlungen und Ausformulierungen von Aufhebungsverträgen kann ich hier eine optimale Unterstützung bieten.

Mandantenmeinungen

Um Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt eine bessere Orientierung zu geben und zugleich meine eigene Leistung immer wieder kritisch zu hinterfragen und zu verbessern, lade ich meine Mandanten regelmäßig dazu ein, ihre Meinung zur bisherigen Zusammenarbeit abzugeben.

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